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Die Heilpraktikerprüfung

Für die Heilpraktikerprüfung ist nicht nur umfangreiches Wissen wichtig, sondern er wird bei den Prüfern auch auf andere Bereiche geachtet, die es in der Vorbereitung zu berücksichtigen gilt. Wir habe Euch hier einige wichtige Details für Eure Vorbereitung zusammengestellt.

Die Heilpraktikerprüfung – Prüfungsrichtlinien

Die Heilpraktikerprüfung gliedert sich in 2 Teile, eine schriftliche und eine mündlich Prüfung. In der mündlichen Prüfung gehen in den letzten Jahren viele Gesundheitsämter auch auf praktische Fähigkeiten ein.

Das HeilprG (Heilpraktikergesetz) regelt das Zulassungsverfahren für künftige Heilpraktiker. Danach hat der Antragsteller zu beweisen, dass er über so viele medizinische Kenntnisse verfügt, dass er „keine Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellt.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Heilpraktikerprüfung:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • ärztliches Attest mit der Bestätigung über die körperliche und geistige Gesundheit und über Drogen- und Suchtfreiheit
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (ohne Vorstrafeneintrag, nicht älter als 3 Monate)
  • Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes

EU- und ausländische Mitbürger/innen mit Aufenthaltserlaubnis können die Zulassung ebenfalls erwerben. Die Prüfung wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Inhalte der Überprüfung sind:

  • Berufs- und Gesetzeskunde
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Heilpraktiker-Methoden
  • Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
  • Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, Herz- und Kreislaufkrankheiten, degenerativen und übertragbaren Krankheiten, bösartigen Neubildungen sowie schwerwiegenden seelischen Krankheiten
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
  • Anamneseerhebung
  • Methoden der unmittelbaren Untersuchung eines Klienten
  • Praxishygiene

Prüfungsdurchführung

  • Schriftlicher Teil: 2 Stunden, 60 Fragen im Multiple Choice Modus (Antwort-Wahl-Verfahren), davon sind 45 richtig zu beantworten
  • Mündlicher Teil: Pro Person ca. 30 Minuten, einzeln oder in Gruppe bis zu vier Personen

Prüfungsorte in Mecklenburg Vorpommern

Gesundheitsamt NeustrelitzWoldegker Chaussee 35 17235 NeustrelitzGabriele BredowTel.: 03981-481203 
Gesundheitsamt RostockPaulstraße 22 18055 RostockSabine Schmidt Zi. 1.20Tel.: 0381-3815363 Fax.: 0381-3815399 
Gesundheitsamt StralsundKnieperdamm 3 18435 StralsundVerena Kupahl Zi. 302Tel.: 03831-379422 

Prüfungsorte in Brandenburg

werden noch nachgereicht

Prüfungsfragen

Die Prüfungsfragen werden jedes Jahr neu zusammengestellt. Für den Heilpraktiker sind das 60 Fragen (Multiple Choice) aus allen Fachgebieten. Für den Kleinen Heilpraktiker (Heilpraktiker eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie) sind das 28 Fragen.

Einige Gesundheitsämter erstellen eigene Fragen. Mittlerweile nutzen aber viele Gesundheitsämter die einheitlichen Prüfungsfragen zur Heilpraktikerprüfung.

Nach der bestandenen schriftlichen Prüfung folgt eine mündliche Überprüfung.

Heilpraktikerprüfung – Durchfallquote

Die allgemeine Durchfallquote bei der Heilpraktikerprüfung ist sehr hoch. Viele unterschätzen auf Grund der niedrigen Zugangsbedingungen (Hauptschulabschuß, kein Ausbildungnachweis) diese Prüfung.

Die Heilpraktikerprüfung zählt nach Aussagen einiger Zeitungen zu den schwersten Prüfungen in Deutschland. Daher sollte man sich sehr gut auf diese Überprüfung vorbereiten und dazu auch professionelle Unterstützung nutzen.

Wir bieten dazu regelmäßig Vorbereitungskurse oder auch individuellen Einzelunterricht an.

Heilpraktikerprüfung – Kosten

Die Kosten für die Heilpraktikerprüfung erfragt am Besten bei dem jeweiligen Gesundheitsamt. Sie belaufen sich durchschnittlich auf 500,- Euro, zuzüglich der Kosten für einen beisitzenden Heilpraktiker (ca. 35,- Euro).

Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung

Die Anmeldung zur Prüfung sollte rechtzeitig bei dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

Prüfungstermine

Prüfungen werden von den einzelnen Gesundheitsämtern in der Regel im Frühjahr und im Herbst angeboten.

Die meisten Gesundheitsämter haben sich den Terminen der einheitlichen Prüfung angeschlossen. Die mündliche Überprüfung erfolgt bei bestandener schriftliche Prüfung am Folgetag.

  • 3. Mittwoch im März (20.3.2019 / 18.3.2020)
  • 2. Mittwoch im Oktober (9.10.2019 / 14.10.2020)

Achtung – Erfragt den genauen Termin bitte immer beim zuständigen Gesundheitsamt!